Kürzung des Urlaubsanspruchs in Zeiten von „Kurzarbeit Null“ zulässig – Update #2
Für Zeiträume, in denen die Arbeitspflicht aufgrund der Vereinbarung von „Kurzarbeit Null“ suspendiert ist, entsteht kein Urlaubsanspruch. Das LAG Düsseldorf bestätigt dies.
Für Zeiträume, in denen die Arbeitspflicht aufgrund der Vereinbarung von „Kurzarbeit Null“ suspendiert ist, entsteht kein Urlaubsanspruch. Das LAG Düsseldorf bestätigt dies.