Der gesetzliche Gleichstellungsgrundsatz – immer noch bzw. wieder ein Thema bei den Arbeitsgerichten!
Die gerichtliche Durchsetzung eines equal pay-Anspruchs hat durchaus ihre Tücken – dies gilt zumindest, wenn sich der Zeitarbeitnehmer nicht auf eine Auskunft nach § 13 AÜG berufen kann. Die Klage scheitert dann oftmals schon an der nicht hinreichenden Darlegung der Höhe des behaupteten Anspruchs.
Die gerichtliche Durchsetzung eines equal pay-Anspruchs hat durchaus ihre Tücken – dies gilt zumindest, wenn sich der Zeitarbeitnehmer nicht auf eine Auskunft nach § 13 AÜG berufen kann. Die Klage scheitert dann oftmals schon an der nicht hinreichenden Darlegung der Höhe des behaupteten Anspruchs.