Elternzeit: Vorsicht bei der Kürzung von Urlaubsansprüchen!
Im Allgemeinen ist Arbeitgebern bekannt, dass auch während der Elternzeit Urlaubsansprüche entstehen, diese aber nach § 17 Abs. 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) für jeden vollen Monat der Elternzeit um 1/12 gekürzt werden können.
Da sich...
Im Allgemeinen ist Arbeitgebern bekannt, dass auch während der Elternzeit Urlaubsansprüche entstehen, diese aber nach § 17 Abs. 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) für jeden vollen Monat der Elternzeit um 1/12 gekürzt werden können.
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