Urlaubsabgeltungsanspruch der Erben bei Tod des Arbeitsnehmers
Bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis kann der Urlaubsabgeltungsanspruch von den Erben geltend gemacht werden.
Bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis kann der Urlaubsabgeltungsanspruch von den Erben geltend gemacht werden.