§ 611a BGB als Lösung aller Probleme?
Das Bundesarbeitsministerium will nicht nur das AÜG ändern. Das BGB soll um eine Definition des Arbeitsvertrags im neuen § 611a BGB ergänzt werden.
Das Bundesarbeitsministerium will nicht nur das AÜG ändern. Das BGB soll um eine Definition des Arbeitsvertrags im neuen § 611a BGB ergänzt werden.