Restschadensersatz – Rettungsanker für Gläubiger kartellrechtlicher Schadensersatzansprüche?
Sind kartellrechtliche Schadensersatzansprüche verjährt, kann eine Klage dennoch begründet sein: Wenn dem Kläger ein Restschadensersatzanspruch nach § 852 BGB zusteht.
Sind kartellrechtliche Schadensersatzansprüche verjährt, kann eine Klage dennoch begründet sein: Wenn dem Kläger ein Restschadensersatzanspruch nach § 852 BGB zusteht.