„Geiler Kaffee“ zu „geilem Gebäck“ – Unterscheidungskraft am Frühstückstisch
Umgangssprachliche Adjektive wie „geil“ können nach dem BPatG keine Verwechslungsgefahr begründen.
Umgangssprachliche Adjektive wie „geil“ können nach dem BPatG keine Verwechslungsgefahr begründen.