Update Vergaberecht: Neue Schwellenwerte ab 2024
Zum 1. Januar 2024 treten neue, leicht erhöhte Schwellenwerte im Vergaberecht in Kraft. Sie werden für alle Vergabeverfahren gelten, die ab 2024 eingeleitet werden.
Zum 1. Januar 2024 treten neue, leicht erhöhte Schwellenwerte im Vergaberecht in Kraft. Sie werden für alle Vergabeverfahren gelten, die ab 2024 eingeleitet werden.