26. November 2010
Kanzleialltag

Der Untergang: Der EU-Feuerwehrmann und die DOLE

Gestern wurde die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Sachen Günter F. (Feuerwehrmann) gegen die Stadt Halle verkündet. Mehr als 48 Stunden Arbeitszeit sind nicht drin! Dass dies schwarz auf weiß im Arbeitszeitgesetz (§ 3 ArbZG) als Durchschnitt festgelegt ist, mag wohl der eine oder andere Arbeitgeber nicht glauben – und wird dafür Schadensersatz leisten müssen, und zwar auch für zurückliegende Zeiten.

Heute ist der Feuerwehrmann in Europa – jedenfalls der in Köln – wieder normal im Einsatz gewesen. Und weil es am Morgen geschneit hatte, sank auch gleich einer der Kutter im Kölner Rheinauhafen. Die DOLE, so jedenfalls das Funkzeichen des in Köln nicht ganz unbekannten Schiffes, hatte entweder die Schneelast nicht vertragen oder ist am frühen Wintereinbruch verzweifelt.

Da waren nicht nur zahlreiche Kräfte an Land im Einsatz. um Schiff und Hafenwasser zu sichern, selbst Taucher wurden in die kalten Fluten geschickt, um nach dem Rechten zu sehen. Auf die Feuerwehrmänner in Köln dürfte also noch einige Arbeit zukommen. Warten wir ab, ob sich das in 48 Wochenstunden erledigen lässt, oder ob Stadt oder Eigner des Schiffes noch drauflegen müssen! 

Der Anwalt, der aus den Fenstern seines geheizten Büros auf das Treiben im Hafen blickt, würde angesichts solcher Arbeitszeiten vielleicht sogar noch tauschen.

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