28. September 2011
Aus der anderen Richtung
Kanzleialltag

Die rheinische Wiege des (Arbeits-)Rechts

Unser Blog klebt bekanntlich am Puls der Zeit. Bereits im Dezember 2010 berichteten wir in unserer Serie über Arbeitsgerichte vom Arbeitsgericht Köln. Als Kölner Arbeitsrechtler weiß man natürlich, dass das „ArbG Köln″ das größte Arbeitsgericht in NRW ist.

Dass sich Köln aber auch als die Wiege der Arbeitsgerichtsbarkeit in Deutschland betrachten darf, wird vielen neu sein – und rechtfertigt einen Schwenk in die Vergangenheit: Am 26. April 1811 wurde durch Napoleonisches Dekret nach dem Vorbild des Conseil de prud’hommes in Lyon der „Rat der Gewerbesachverständigen″ in Köln geschaffen, der als Gewerbegericht fortgeführt zum Arbeitsgericht wurde. Damit blickt das Arbeitsgericht auf eine 200-jährige Geschichte zurück.

Per Pressemitteilung hatte das Arbeitsgericht im April den Jahrestag gewürdigt, am 23. September fand nun in der Universität zu Köln die Festveranstaltung statt, zu der neben dem Direktor des Arbeitsgerichts Köln, der Präsident des Landesarbeitsgerichts Köln, der Kölner Oberbürgermeister, die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts und der Justizminister Nordrhein-Westfalens sprachen.

Anlässlich des Jubiläums hat der Direktor des Arbeitsgerichts, Dr. Hans Jörg Gäntgen, auch eine Festschrift herausgegeben, die beim Otto-Schmidt-Verlag erschienen ist. Darin gratulieren auch wir…

Tags: 200 Jahre Arbeitsrechtsprechung in Köln Arbeitsgericht Köln Rat der Gewerbesachverständigen