9. Dezember 2011
Kanzleialltag

Leicht, kinderleicht, Arbeitsrecht?

Das eine oder andere Mal kommt es zum Wettstreit zwischen den einzelnen Rechtsgebieten – auch unter dem Dach einer Großkanzlei. „Ach ja, die Kollegen vom Arbeitsrecht ….″ – So oder so ähnlich spricht der IP-Bereich manchmal von den Arbeitsrechtlern, die bei uns in unmittelbarer Nachbarschaft auf dem Flur beheimatet sind. Und natürlich wissen alle, dass vielleicht auch die Arbeitsrechtler manchmal ein wenig über die „Grünen″ des Gewerblichen Rechtschutzes amüsiert sind.

Der Wochensieg geht aber dieses Mal eindeutig an den IP-Bereich. Schützenhilfe leistet insoweit das OLG Celle mit seinem Urteil vom 24.11.2011 (Az.: 8 U 173/11):

„Darüber hinaus erfordert die anwaltliche Tätigkeit in einer Vielzahl von Fällen (und insbesondere im Arbeitsrecht) keine größere Recherchetätigkeit. Vielmehr können beispielsweise einfache Kündigungsschutzklagen häufig bereits auf der Grundlage des bereits vorhandenen Wissens bearbeitet werden.″

Dies ist natürlich Wasser auf der Mühle der Nicht-Arbeitsrechtler. Denn irgendwie war ja schon allen immer klar, dass Arbeitsrecht nicht wirklich komplex sein kann. Schließlich – auch dies stellt das OLG Celle fest – ist auch die arbeitsrechtliche Literatur wohl nicht ganz so kompliziert wie beispielsweise im allgemeinen Zivilrecht:

„Gerade im Bereich des Arbeitsrechts steht eine Vielzahl von Kommentaren zur Verfügung, die sich anders als der Palandt keines komplizierten Abkürzungssystems bedienen.″

Fröhlich gestimmt starten wir mit dieser Erkenntnis langsam ins Wochenende – und warten (sicherlich nicht lange) auf die Retourkutsche der Arbeitsrechtler.

Tags: Kündigungsschutzklage Oberlandesgerichte Palandt Rechtsprechung