Haftung einer Werbeagentur für Wettbewerbsverstöße
Das OLG Köln urteilte, dass Werbeagenturen, die für Onlineshops Postfächer einrichten und Servicerufnummern betreiben, für deren Werbeaussagen haftbar sind.
Das OLG Köln urteilte, dass Werbeagenturen, die für Onlineshops Postfächer einrichten und Servicerufnummern betreiben, für deren Werbeaussagen haftbar sind.