Kein Abbau von Überwachungskameras auf Grundlage der DSGVO
VG Mainz: Selbst bei datenschutzwidriger Kameraüberwachung bietet die DSGVO keine Grundlage für behördliche Anordnungen zum Abbau der jeweiligen Kamera.
VG Mainz: Selbst bei datenschutzwidriger Kameraüberwachung bietet die DSGVO keine Grundlage für behördliche Anordnungen zum Abbau der jeweiligen Kamera.