Aufgeschoben statt aufgehoben – Das BAG zum Recht auf Datenkopie nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO
Auch nach einer Entscheidung des BAG zu dem Recht auf Datenkopie bleibt offen, welche Dokumente Arbeitgeber (ehemaligen) Beschäftigten bereitstellen müssen.
Auch nach einer Entscheidung des BAG zu dem Recht auf Datenkopie bleibt offen, welche Dokumente Arbeitgeber (ehemaligen) Beschäftigten bereitstellen müssen.


