Teilweise Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 31. Dezember 2020
Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wird für überschuldete, nicht aber für zahlungsunfähige Unternehmen bis zum 31. Dezember 2020 verlängert.
Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wird für überschuldete, nicht aber für zahlungsunfähige Unternehmen bis zum 31. Dezember 2020 verlängert.