Saisonabbruch – Kein Klassenerhalt im Eilrechtsschutz
Das OLG Frankfurt entschied: Nach einem Abbruch der Saison kann die Ligazugehörigkeit für die Folgesaison nicht im einstweiligen Rechtsschutz geregelt werden.
Das OLG Frankfurt entschied: Nach einem Abbruch der Saison kann die Ligazugehörigkeit für die Folgesaison nicht im einstweiligen Rechtsschutz geregelt werden.