Coronavirus – Mehr Zeit für Umwandlungen – Update #1
Vier Monate mehr Zeit räumt der Gesetzgeber Unternehmen bei Umwandlungen ein. Auch steuerlich ist nunmehr für sämtlich Umwandlungsarten ein verlängerter Rückwirkungszeitraum von zwölf Monaten vorgesehen.
Vier Monate mehr Zeit räumt der Gesetzgeber Unternehmen bei Umwandlungen ein. Auch steuerlich ist nunmehr für sämtlich Umwandlungsarten ein verlängerter Rückwirkungszeitraum von zwölf Monaten vorgesehen.


