BGH zu Legal Tech-Inkassodienstleistern
Durchsetzung von Mieterrechten durch Inkassodienstleister verstößt nicht gegen das RDG, auch wenn ein Erfolgshonorar vereinbart wird.
Durchsetzung von Mieterrechten durch Inkassodienstleister verstößt nicht gegen das RDG, auch wenn ein Erfolgshonorar vereinbart wird.