BGH zur Gesellschafterhaftung bei GmbH-Verschmelzungen
Keine Differenzhaftung, aber mögliche Haftung der Gesellschafter wegen existenzvernichtenden Eingriffs bei der Verschmelzung zweier GmbHs.
Keine Differenzhaftung, aber mögliche Haftung der Gesellschafter wegen existenzvernichtenden Eingriffs bei der Verschmelzung zweier GmbHs.