Erleichterung für Arbeitgeber: Endlich Rechtssicherheit bei der Urlaubskürzung
Ob Arbeitgeber den Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern in der Elternzeit rechtmäßig kürzen dürfen, war bis zu einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts am 19. März 2019 (Az. 9 AZR 362/18) unklar. Nunmehr ist sicher: sie dürfen!
Ob Arbeitgeber den Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern in der Elternzeit rechtmäßig kürzen dürfen, war bis zu einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts am 19. März 2019 (Az. 9 AZR 362/18) unklar. Nunmehr ist sicher: sie dürfen!