Zugriff von Behörden auf Daten von Handynutzern bereits bei minderschwerer Straftat möglich
Nach Ansicht des EuGH kann der Zugang von Ermittlungsbehörden zu Mobilfunk-Identifikationsdaten bereits bei Brieftaschen- oder Handyraub zulässig sein.
Nach Ansicht des EuGH kann der Zugang von Ermittlungsbehörden zu Mobilfunk-Identifikationsdaten bereits bei Brieftaschen- oder Handyraub zulässig sein.