OLG Köln: Künstlerische Freiheit schlägt auf Werkvertrag durch
Der Auftraggeber eines künstlerischen Werkes ist grundsätzlich auch bei Nichtgefallen am abgelieferten Auftragswerk zur Werklohnzahlung verpflichtet.
Der Auftraggeber eines künstlerischen Werkes ist grundsätzlich auch bei Nichtgefallen am abgelieferten Auftragswerk zur Werklohnzahlung verpflichtet.