Änderung eines Grundstückskaufvertrages zwischen Auflassung und Eigentumsumschreibung formbedürftig?
Änderungen eines Grundstückskaufvertrages nach bindend gewordener Auflassung sind vor Eigentumsumschreibung formlos möglich.
Änderungen eines Grundstückskaufvertrages nach bindend gewordener Auflassung sind vor Eigentumsumschreibung formlos möglich.