Der „Einsatzbegriff“ bei Branchenzuschlagstarifverträgen
Klärung durch das BAG: „Einsatz“ ist die Zeit der Überlassung des Zeitarbeitnehmers an den Kundenbetrieb.
Klärung durch das BAG: „Einsatz“ ist die Zeit der Überlassung des Zeitarbeitnehmers an den Kundenbetrieb.