Weiterbildung in Transfergesellschaften seit August 2016 möglich
Arbeitnehmer können den Aufenthalt in Transfergesellschaften zukünftig für qualifizierte Weiterbildungen oder das Nachholen eines Berufsabschlusses nutzen.
Arbeitnehmer können den Aufenthalt in Transfergesellschaften zukünftig für qualifizierte Weiterbildungen oder das Nachholen eines Berufsabschlusses nutzen.