Erstmals entschieden: auch ein fingiertes Arbeitsverhältnis kann verwirken!
Das LAG Baden-Württemberg meint, dass ein zwischen einem Zeitarbeitnehmer und einem Entleiher fingierte Arbeitsverhältnis verwirken kann.
Das LAG Baden-Württemberg meint, dass ein zwischen einem Zeitarbeitnehmer und einem Entleiher fingierte Arbeitsverhältnis verwirken kann.