Ablauf einer Anhörung der Schwerbehindertenvertretung
Die Anhörung der Schwerbehindertenvertretung muss vor Stellung des Antrags beim Integrationsamt erfolgen. Darüber hinaus bleiben bei der Anhörung Fragen offen.
Die Anhörung der Schwerbehindertenvertretung muss vor Stellung des Antrags beim Integrationsamt erfolgen. Darüber hinaus bleiben bei der Anhörung Fragen offen.


