In unserer Blogserie erfahren Sie alles über die Restrukturierung eines Unternehmens – sowohl innerhalb als auch außerhalb einer Insolvenz.
Gerät ein Unternehmen in die Krise, hat dies eine Reihe von Folgen für das gesamte Unternehmen aber auch für alle, deren Interessen mit dem Unternehmen verknüpft sind. Die verschiedenen Teilaspekte der sich dabei stellenden Fragen decken beinahe die gesamte Bandbreite des Wirtschaftsrechts ab. In einer Serie von Beiträgen in diesem Blog werden wir sowohl die Grundlagen der Unternehmensrestrukturierung innerhalb und außerhalb der Insolvenz erläutern, als auch einige spezielle Themen näher beleuchten.
Restrukturierung, Sanierung, Insolvenz im Unternehmen – worum es geht
Restrukturierung im engeren Sinn meint die Restrukturierung von Unternehmen zur Bewahrung oder Wiederherstellung ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und nachhaltigen Bestandskraft im Wettbewerb. Dies wird zugleich als Sanierung von Unternehmen bezeichnet. Der zeitliche Anknüpfungspunkt von Unternehmensrestrukturierung und –sanierung kann von der Gründungsphase bis zur Löschung nach erfolgter Abwicklung reichen. Man spricht deshalb auch von Restrukturierung, Sanierung und Insolvenz.
Davon betroffen sind alle Bereiche des Wirtschaftslebens. Der Schwerpunkt der Problemstellungen befindet sich im Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht. Die Restrukturierung eines Unternehmens umfasst aber regelmäßig auch Fragestellungen aus Bank- und Kapitalmarktrecht, Arbeitsrecht, Handelsrecht, Steuerrecht und Strafrecht.
Es kann grundsätzlich unterschieden werden zwischen der präventiven Restrukturierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens und der Restrukturierung innerhalb eines Insolvenzverfahrens. Außerhalb eines Insolvenzverfahrens wird das Ziel verfolgt, eine Insolvenz zu vermeiden. Innerhalb einer Insolvenz besteht das Ziel aus der bestmöglichen Befriedigung der Insolvenzgläubiger.
Eine Vielzahl von Beteiligten mit den verschiedensten Interessen
Die von einer Unternehmensrestrukturierung betroffenen Interessengruppen – Stakeholder genannt – sind regelmäßig die Gesellschafter, das Management, die Kreditgeber, die Kunden, die Lieferanten, die Mitarbeiter, der Fiskus, die Sozialversicherungsträger und alle anderen, die mit dem Unternehmen verbunden sind. Alle Stakeholder sind darauf bedacht, in einer Krise ihre eigenen Interessen so weit wie möglich zu wahren.
Diese Interessen können jedoch auch leicht gegenläufig sein. Gesicherte Gläubiger haben meist ein Interesse an der möglichst schnellen Liquidation eines Unternehmens und damit der Verwertung ihrer Sicherheiten. Zugleich steht es im Interesse der ungesicherten Gläubiger, einen Betrieb fortzuführen, um so noch Umsätze erzielen zu können oder einen Verkauf an einen Investor zu ermöglichen. Auf diesem Weg können beispielsweise die Befriedigungsaussichten noch verbessert werden. Lieferanten können ein Interesse daran haben, eine Geschäftsbeziehung aufrecht zu erhalten oder gelieferte Waren zurück zu erhalten. Währenddessen bei Arbeitnehmern in der Regel der Erhalt des Arbeitsplatzes und gegebenenfalls die Zahlung rückständigen Arbeitslohns ganz oben auf der Prioritätenliste steht.
Eine erfolgreiche Restrukturierung eines Unternehmens erfordert in der Regel einen gelungenen Ausgleich aller Interessen. Hierzu gehören neben rechtlichen Fragen auch betriebswirtschaftliche Aspekte sowie eine gelungene Kommunikation. Grundsätzlich gilt, dass eine Krise umso besser gelöst werden kann, je früher sie erkannt wird. Krisenfrüherkennung und vorbeugende Maßnahmen zur Minimierung von Risiken gehören deshalb ebenso zur Restrukturierungsberatung wie die Krisenbewältigung mit oder ohne Insolvenz. Es ist dabei regelmäßig Aufgabe der Beteiligten selbst, ihre eigenen Interessen zu wahren. Hierzu sollte man die Abläufe und Vorgänge zumindest in den Grundzügen kennen.
Insolvenz im Unternehmen: Haftungsrisiken und Compliance spielen immer eine Rolle
In einer Krise werden die Haftungsrisiken für die handelnden Personen oft akut und können sowohl zu zivilrechtlichen als auch zu strafrechtlichen Konsequenzen führen. Gut beraten ist, wer schon in wirtschaftlich stabilen Zeiten seine Strukturen so ausrichtet, dass im Krisenfall möglichst wenige Brandherde entstehen und Haftungsrisiken sich nicht „aus heiterem Himmel″ realisieren, sondern abgewogen und in die eigene Handlungsstrategie einbezogen werden können. Dies gilt nicht nur für das eigene Unternehmen, sondern auch für den Umgang im Geschäftsverkehr. Wer vorausschauend agiert, wird von eventuellen Krisen seiner Geschäftspartner weniger stark betroffen sein.
Ziel dieser Reihe ist es, in regelmäßigem Rhythmus zu informieren und allen Interessierten das Thema Unternehmensrestrukturierung, Unternehmenssanierung und Insolvenz näher zu bringen.
Unsere Beitragsreihe informiert rund um die Restrukturierung eines Unternehmens innerhalb und außerhalb einer Insolvenz. Den Auftakt machte eine Einführung in die Unternehmensinsolvenz und -restrukturierung. In den folgenden Beiträgen beleuchteten wir die Haftung von Geschäftsführern bei Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung sowie das Insolvenzgeld und die Insolvenzgeldvorfinanzierung in der Praxis. Des Weiteren widmeten wir uns der Reform zum neuen Insolvenzanfechtungsrecht, der Insolvenzantragspflicht und den Insolvenzgründen für Unternehmen. Anschließend berichteten wir über die Entscheidung des EuGH zum Beihilfecharakter der Sanierungsklausel sowie die Vorverlagerung des Zeitpunkts der Zahlungsunfähigkeit. Daraufhin setzten wir uns mit dem Ablauf des Insolvenzantrags und des Insolvenzeröffnungsverfahrens und dem Insolvenzantrag durch Gläubiger auseinander. Danach wurde die Insolvenzforderung vs. Masseforderung, Verkürzung des Schutzes durch D&O – Versicherungen und Forderungen und Gesellschafterdarlehen in der Insolvenz betrachtet. Weiter erschienen Beiträge zum Insolvenzantrag bei drohender Zahlungsunfähigkeit – Entmachtung des Gesellschafters oder Haftungsfalle für die Geschäftsführung, zu Gläubigerrechten in der Krise oder Insolvenz des Schuldners, zu Gläubigerausschuss und Gläubigerversammlung sowie zu Pensionsansprüchen des beherrschenden GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers in der GmbH-Insolvenz. Es folgten Beiträge zum Schutz vor der Insolvenzanfechtung durch Bargeschäfte und der Steuerfreiheit für Sanierungsgewinne. Anschließend erschien ein Beitrag zum Wahlrecht des Insolvenzverwalters sowie Beiträge zum fehlenden Fiskusprivileg in der vorläufigen Eigenverwaltung, der ESUG Evaluation und zur Mindestbesteuerung in der Insolvenz. Auch erschienen Beiträge zur Aufrechnung in der Insolvenz, zu Aus- und Absonderungsrechten und zum Insolvenzplanverfahren sowie zum Lieferantenpool. Weiter haben wir zu Folgen und Wirkungen der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, über das Konzerninsolvenzrecht und die Treuepflichten in der Krise sowie Cash Pooling als Finanzierungsinstrument im Konzern berichtet. Zuletzt klärten wir über die Haftung von Geschäftsführern und Vorständen für Zahlungen in der Krise, über das französische Insolvenzverfahren, die Procédure de Sauvegarde und Sauvegarde financière accélérée, sowie die Forderungsanmeldung und Haftung von Geschäftsleitern für Verletzungen von Steuerpflichten auf. Ebenfalls zeigen wir die Grundlagen von Sanierungskonzepten und Sanierungsgutachten auf und gehen auf das Verhältnis von Kurzarbeiter- und Insolvenzgeld ein. Zuletzt haben wir uns mit dem Datenschutz im Asset-Deal beschäftigt.