Elternzeit: Vorsicht bei der Kürzung von Urlaubsansprüchen!
§ 17 Abs. 1 BEEG findet auf den Urlaubsabgeltungsanspruch keine Anwendung (mehr). Arbeitgeber müssen die Kürzung frühzeitig erklären.
§ 17 Abs. 1 BEEG findet auf den Urlaubsabgeltungsanspruch keine Anwendung (mehr). Arbeitgeber müssen die Kürzung frühzeitig erklären.