BAG: Elternzeitantrag nur in Schriftform wirksam!
Jetzt ist es amtlich: BAG bejaht strenge Schriftform und verlangt für einen wirksamen Elternzeitantrag eine original handschriftliche Namensunterschrift.
Jetzt ist es amtlich: BAG bejaht strenge Schriftform und verlangt für einen wirksamen Elternzeitantrag eine original handschriftliche Namensunterschrift.