Zeitarbeit: Minusstunden in das Arbeitszeitkonto zumindest bei andauerndem Einsatz zulässig
Das Arbeitsgericht Köln hat mit überzeugender Begründung die Zulässigkeit der Anrechnung von Minusstunden im Arbeitszeitkonto bestätigt.
Das Arbeitsgericht Köln hat mit überzeugender Begründung die Zulässigkeit der Anrechnung von Minusstunden im Arbeitszeitkonto bestätigt.


