Vergleich mit Ausgleichsklausel erfasst auch equal-pay Ansprüche
Das BAG sieht Ausgleichsklauseln in einem Vergleich als Schuldanerkenntnisse an. Auch equal pay-Ansprüche seien umfasst.
Das BAG sieht Ausgleichsklauseln in einem Vergleich als Schuldanerkenntnisse an. Auch equal pay-Ansprüche seien umfasst.