Keine besondere Nachweispflicht gegenüber Zeitarbeitnehmer
Eine Pflicht des Zeitarbeitsunternehmens, die wesentlichen Arbeitsbedingungen des Kundenbetriebs nachzuweisen, besteht nicht.
Eine Pflicht des Zeitarbeitsunternehmens, die wesentlichen Arbeitsbedingungen des Kundenbetriebs nachzuweisen, besteht nicht.