Kölner Dombaumeister: Kündigung unwirksam
Das AG Köln hat die fristlose Kündigung des Dombaumeisters der Hohen Domkirche Köln für unwirksam erklärt, weil eine Auslauffrist nicht fristlos sei.
Das AG Köln hat die fristlose Kündigung des Dombaumeisters der Hohen Domkirche Köln für unwirksam erklärt, weil eine Auslauffrist nicht fristlos sei.