Herkunftskennzeichnung bei Fleisch ab 1. April 2015 verpflichtend
Die Herkunftskennzeichnungspflicht gilt für vorverpacktes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch.
Die Herkunftskennzeichnungspflicht gilt für vorverpacktes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch.