Zeitarbeit: Der Betriebsrat des Kunden kann sich „vorübergehend″ querstellen!
Der Betriebsrat kann die Zustimmung zu geplantem Einsatz eines Zeitarbeitnehmers verweigern, wenn dieser nicht nur vorübergehend überlassen werden soll.
Der Betriebsrat kann die Zustimmung zu geplantem Einsatz eines Zeitarbeitnehmers verweigern, wenn dieser nicht nur vorübergehend überlassen werden soll.