Guerilla-Marketing: Haftung für Wildplakatieren
Das Landgericht Köln hat einen Anspruch auf Unterlassung wegen Wildplakatierens durch Dritte gegen die Herausgeberin von Werbeplakaten zuerkannt.
Das Landgericht Köln hat einen Anspruch auf Unterlassung wegen Wildplakatierens durch Dritte gegen die Herausgeberin von Werbeplakaten zuerkannt.


