Blockerwerb von Anteilen kann Rückwirkungsfiktion des § 8b Abs. 4 Satz 6 KStG unterfallen
Nach neuem BFH-Urteil kann der unterjährige Hinzuerwerb von Anteilen im Rahmen eines Blockerwerbs der Rückwirkungsfiktion des § 8b Abs. 4 Satz 6 KStG unterfallen.
Nach neuem BFH-Urteil kann der unterjährige Hinzuerwerb von Anteilen im Rahmen eines Blockerwerbs der Rückwirkungsfiktion des § 8b Abs. 4 Satz 6 KStG unterfallen.