Kündigungen künftig wirksam trotz formeller Fehler im Massenentlassungsverfahren? – Update #1
Nach Entscheidung des EuGH: 6. Senat des BAG möchte von Rechtsprechung des 2. Senats zu Sanktionen bei Fehlern im Massenentlassungsverfahren abweichen.
Nach Entscheidung des EuGH: 6. Senat des BAG möchte von Rechtsprechung des 2. Senats zu Sanktionen bei Fehlern im Massenentlassungsverfahren abweichen.


