(K)ein Ausschluss von US-Cloud-Anbietern bei öffentlichen Aufträgen
Die Vergabekammer Baden-Württemberg hat potentielle Zugriffsmöglichkeiten aus dem Ausland als Datenübermittlung eingestuft und eine Debatte ausgelöst, die das OLG Karlsruhe beendete.
Die Vergabekammer Baden-Württemberg hat potentielle Zugriffsmöglichkeiten aus dem Ausland als Datenübermittlung eingestuft und eine Debatte ausgelöst, die das OLG Karlsruhe beendete.