Geschäftsgeheimnisse Dritter können Auskunftsansprüche nach dem Informationsfreiheitsgesetz verhindern
Das VG Aachen greift zur Auslegung des Informationsfreiheitsgesetzes NRW auf die Begriffsdefinitionen des Geschäftsgeheimnisgesetzes zurück.
Das VG Aachen greift zur Auslegung des Informationsfreiheitsgesetzes NRW auf die Begriffsdefinitionen des Geschäftsgeheimnisgesetzes zurück.