Pflicht zur Massenentlassungsanzeige – Auch krankheitsbedingte Kündigungen können Anzeigepflicht auslösen
Auch krankheitsbedingte Kündigungen gelten als „Entlassung“ i.S.d. § 17 KSchG und können damit eine Massenentlassungsanzeige erforderlich machen.
Auch krankheitsbedingte Kündigungen gelten als „Entlassung“ i.S.d. § 17 KSchG und können damit eine Massenentlassungsanzeige erforderlich machen.