goAML: Registrierungspflicht für alle GwG-Verpflichteten
Alle Adressaten des Geldwäschegesetzes müssen sich bis zum 1. Januar 2024 auf goAML, dem Portal zur Abgabe von Verdachtsmeldungen, registrieren.
Alle Adressaten des Geldwäschegesetzes müssen sich bis zum 1. Januar 2024 auf goAML, dem Portal zur Abgabe von Verdachtsmeldungen, registrieren.