„Sie haben Post!“ – Der EuGH zum Inbox Advertising
Der EuGH hat entschieden, dass sog. Inbox Advertising nur mit Einwilligung zulässig ist und unter Umständen auch wettbewerbswidrig sein kann.
Der EuGH hat entschieden, dass sog. Inbox Advertising nur mit Einwilligung zulässig ist und unter Umständen auch wettbewerbswidrig sein kann.