„Harter Brexit“ erreicht Arbeitnehmerüberlassung
Bei einem „harten Brexit“ könnten für Erlaubnisinhaber aus Großbritannien bereits erteilte Arbeitnehmerüberlassungserlaubnisse widerrufen werden.
Bei einem „harten Brexit“ könnten für Erlaubnisinhaber aus Großbritannien bereits erteilte Arbeitnehmerüberlassungserlaubnisse widerrufen werden.