Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitarbeit schon ab der ersten Überstunde
Teilzeitbeschäftigten ist ein tariflicher Mehrarbeitszuschlag bereits dann zu zahlen, wenn sie Mehrarbeit über ihre vertragliche Arbeitszeit hinaus leisten.
Teilzeitbeschäftigten ist ein tariflicher Mehrarbeitszuschlag bereits dann zu zahlen, wenn sie Mehrarbeit über ihre vertragliche Arbeitszeit hinaus leisten.