BVerfG: Verbot des Einsatzes von Zeitarbeitnehmern während eines Arbeitskampfes ist verfassungskonform!
Seit 2017 dürfen Zeitarbeitnehmer nicht mehr als Streikbrecher eingesetzt werden. Das BVerfG hat jüngst die Verfassungskonformität der gesetzlichen Bestimmung bestätigt.
Seit 2017 dürfen Zeitarbeitnehmer nicht mehr als Streikbrecher eingesetzt werden. Das BVerfG hat jüngst die Verfassungskonformität der gesetzlichen Bestimmung bestätigt.