Scheinselbständigkeit kann teuer werden – auch für den freien Mitarbeiter
Rückabwicklung bei Scheinselbständigkeit: Arbeitgeber kann erfolgte Zahlungen in Höhe der Differenz von tatsächlicher zu üblicher Vergütung zurückfordern.
Rückabwicklung bei Scheinselbständigkeit: Arbeitgeber kann erfolgte Zahlungen in Höhe der Differenz von tatsächlicher zu üblicher Vergütung zurückfordern.