26. Oktober 2011
zack!
CMS

Berufungsreform in Kraft

Morgen tritt das Gesetz zur Änderung des § 522 ZPO in Kraft (BGBl. 2011 I 2082). Nach dem neuen § 522 ZPO sind künftig Zurückweisungsbeschlüsse nach § 522 Abs. 2 ZPO in gleicher Weise anfechtbar wie Berufungsurteile, also ab einem Streitwert von € 20.000.- mit einer Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH.

In Zukunft wird außerdem wieder häufiger in der Berufungsinstanz eine mündliche Verhandlung stattfinden, nachdem die Anforderungen an einen Zurückweisungsbeschluss einerseits angehoben und andererseits dieser nur als Soll-Vorschrift ausgestaltet wurde. Hierüber hatten wir an dieser Stelle bereits im Detail berichtet.

Tags: Berufungsrecht Gesetzgebung Prozessrecht Zurückweisungsbeschlüsse § 522 ZPO