OLG Köln: Vorsicht bei Werbung mit mehreren Standorten
Das OLG Köln bestätigt, mehrere Standorte auf dem Briefpapier einer Kanzlei erwecken den unzutreffenden Eindruck, an allen Orten wäre ein eigener Kanzleisitz vorhanden.
Das OLG Köln bestätigt, mehrere Standorte auf dem Briefpapier einer Kanzlei erwecken den unzutreffenden Eindruck, an allen Orten wäre ein eigener Kanzleisitz vorhanden.