1. September 2010
Aussetzung equal pay Rechtsstreit
Urheberrecht

Sinnentleerte Inanspruchnahme

Das Bundesverfassungsgericht hat sich ganz offensichtlich geärgert:

Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, bei der Erfüllung seiner Aufgaben durch eine sinnentleerte Inanspruchnahme seiner Arbeitskapazität behindert zu werden.

(Entscheidung vom 23.8.2010 zu 1 BvR 1443/10). Der Ärger entlud sich, indem das BVerfG den Bevollmächtigten der Klägerin für die sinnentleerte Inanspruchnahme seiner Arbeitskapazität eine Gebühr in Höhe von 500,- EUR auferlegte.

Hintergrund: Die Bevollmächtigten hatten es innerhalb der Rechtsmittelfrist versäumt, die angegriffene Entscheidung vollständig vorzulegen. Sie fassten die Entscheidung lediglich kurz zusammen.

Das reicht aber nicht, da die Verfassungsbeschwerde innerhalb der Einlegungsfrist des § 93 Abs. 1 BVerfGG substantiiert zu begründen ist, was vor allem die Vorlage der angegriffenen Entscheidung erfordert. So war dies auch nicht der Grund für das Ärgernis auf Seiten des Gerichts.  Die Bevollmächtigten bestanden vielmehr trotz eines Hinweises des Präsidialrats auf die Verfristung auf einer Behandlung durch die Kammer, wobei sie fälschlicherweise behaupteten, den maßgeblichen Satz der Entscheidung des Oberlandesgerichts „inhaltlich vollständig wiedergegeben“ zu haben. Das werteten die Richter letztlich als missbräuchliche Erhebung einer Verfassungsbeschwerde.

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