Bösgläubigkeit von Markenanmeldungen – Wenn Marken als Mittel des Wettbewerbskampfes eingesetzt werden
Wer Marken ausschließlich zur Behinderung von Wettbewerbern anmeldet, der handelt bösgläubig – das entschied erneut das BPatG.
Wer Marken ausschließlich zur Behinderung von Wettbewerbern anmeldet, der handelt bösgläubig – das entschied erneut das BPatG.