Haftung bei betrieblichen Corona-Schutzimpfungsprogrammen: Finger weg von der Einbeziehung angestellter Betriebsärzte!
Die Durchführung von Corona-Schutzimpfungen mit angestellten Betriebsärzten sollte gut überdacht sein. Denn sie geht mit nicht unerheblichen Haftungsrisiken einher!
Die Durchführung von Corona-Schutzimpfungen mit angestellten Betriebsärzten sollte gut überdacht sein. Denn sie geht mit nicht unerheblichen Haftungsrisiken einher!


