Nationale Sonderpflichten bei der Herkunftskennzeichnung
Laut EuGH bleibt den EU-Mitgliedsstaaten Spielraum bei der eigenen Regelung einer Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln – allerdings nur in engen Grenzen.
Laut EuGH bleibt den EU-Mitgliedsstaaten Spielraum bei der eigenen Regelung einer Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln – allerdings nur in engen Grenzen.