Facebook – Dritter Akt: Oberwasser für das Bundeskartellamt
Der Bundesgerichtshof bestätigt im Eilverfahren die Entscheidung des Bundeskartellamts. Facebook muss seine Nutzungsbedingungen vorläufig anpassen.
Der Bundesgerichtshof bestätigt im Eilverfahren die Entscheidung des Bundeskartellamts. Facebook muss seine Nutzungsbedingungen vorläufig anpassen.